Hausordnung

Allgemeines

Selbstverständliche Voraussetzung eines gedeihlichen Zusammenlebens aller an der Schule Beteiligten sind gegenseitige Achtung und Rücksichtnahme. Grundsätzliche Bestimmungen über die Rechte und Pflichten legt das Niedersächsische Schulgesetz fest: Alle Schülerinnen und Schüler sind zur regelmäßigen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Diese Schulpflicht erstreckt sich auch auf Veranstaltungen, die von der Schule als verbindlich erklärt worden sind. Zur Durchsetzung der Schulpflicht kann der Landkreis Bußgelder verhängen. Auf dem Schulgrundstück und im Schulgebäude übt der Schulleiter das Hausrecht aus. Jeder Lehrer, der Hausmeister und der Schulassistent vertreten in ihrem Bereich den Schulleiter in der Ausübung des Hausrechts und können Weisungen erteilen. Ein pfleglicher Umgang mit Gebäude und Inventar ist für alle Angehörigen und Besucher der Schule selbstverständlich. Beschädigungen sind sofort dem Klassenlehrer/Fachlehrer zu melden. Wer Schuleigentum schuldhaft verunreinigt oder beschädigt, muss nicht nur Schadensersatz leisten, sondern u.U. mit zusätzlichen Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen rechnen. Die Pausenschallanlage des Ratsgymnasiums zeigt Schulzeitränder nur am Ende der sechsten und siebten Stunde an. Die Unterrichtenden und Unterrichteten sind für die Einhaltung der Schulzeiten verantwortlich.

Zeiten

Der Haupteingang der Schule ist ab 7.00 Uhr geöffnet, damit die Schüler in die Schule gelangen können, die gezwungen sind, eher zu kommen. Alle anderen Schüler werden dringend gebeten, nicht früher als 15 Minuten vor Beginn des Unterrichts zu erscheinen. Die Schule wird in der Regel um 17.00 Uhr geschlossen. Für Sonderveranstaltungen (AGs usw.) kann die Schule bis 22.00 Uhr in Begleitung einer Lehrkraft betreten werden. An Samstagen und Sonntagen ist die Schule auch für Lehrkräfte nicht geöffnet, die Schule kann nur mit einem Sonderschlüssel betreten werden, der die Alarm-Schließanlage schaltet. Elternabende finden im 200er-Trakt statt, der separat betreten werden kann.

Regeln

  • Ist eine Klasse 10 Minuten nach Stundenbeginn noch ohne Lehrer, meldet sich der Klassensprecher/die Klassensprecherin im Sekretariat oder notfalls beim Lehrer der Nachbarklasse.
  • In den großen Pausen halten sich die Schüler auf dem Schulhof oder in der Pausenhalle auf. Das Verlassen des Schulgeländes ist in der Regel nicht erlaubt. Wer das Schulgrundstück in Pausen oder Freistunden verlässt, verliert den Versicherungsschutz.
  • Ausnahmen gelten für die Oberstufe und die 10. Klassen nach Einwilligung der Eltern. Nicht erlaubt ist der Aufenthalt auf dem Weg zwischen Ratsgymnasium und Theodor-Heuss-Schule sowie vor dem Haupteingang an der Gerberstraße.
  • Veranstaltungen im Schulbereich außerhalb der Unterrichtszeit bedürfen der Genehmigung durch den Direktor und sind danach dem Hausmeister rechtzeitig anzumelden, so dass die Auswahl des Raumes mit ihm abgesprochen werden kann. Die Räume sind sauber und aufgeräumt zu hinterlassen.
  • Warenhandel, Geldsammlungen, Verteilung von werbenden Schriften, Handzettel und dgl. sind grundsätzlich auf dem Schulgrundstück verboten.
  • Das Rauchen ist, ebenso wie der Konsum alkoholischer Getränke, durch ministeriellen Erlass in der Schule grundsätzlich verboten.
  • Plakate und Aushänge werden im Sekretariat abgegeben und nur nach Genhemigung und Abzeichnung ausgehängt.
  • Die Schule haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die von den Schülern aus privaten Gründen mitgebracht werden. Für Geld oder Wertsachen wird in keinem Fall Ersatz geleistet. Fundsachen werden beim Hausmeister abgegeben und können dort wieder abgeholt werden.
BezeichnungZeitbereich
1. Stunde7:50 Uhr – 8:35 Uhr
1. kleine Pause
2. Stunde8:40 Uhr – 9:25 Uhr
1. große Pause
3. Stunde9:45 Uhr – 10:30 Uhr
2. kleine Pause
4. Stunde10:35 Uhr – 11:20 Uhr
2. große Pause
5. Stunde11:35 Uhr – 12:20 Uhr
3. kleine Pause
6. Stunde12:25 Uhr – 13:10 Uhr
Mittagspause
7. Stunde13:40 Uhr – 14:25 Uhr
4. kleine Pause
8. Stunde14:30 Uhr – 15:15Uhr
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